Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen der &why GmbH (Stand Dezember 2020)




§ 1 Regelungsgegenstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäft-bedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch &why ausdrücklich zugestimmt.

Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Textform. Ein mündlicher Verzicht auf die Textform wird aus-geschlossen.




§ 2 Lieferungen und Leistungen
&why erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach Maßgabe der Auftrags-bestätigungen oder sonstiger Verträge. Leistungen, die nicht vertraglich erfasst sind, werden nach Zeitaufwand zu den vereinbarten Stundensätzen berechnet. Für Leistungen, die &why durch Mitarbeiter auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als am Geschäftssitz erbringt, können Fahrtkostenpauschalen und Spesen berechnet werden. Ferner führen vom Kunden gewünschte Abweichungen und Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs zu Mehrkosten, für die der Kunde aufzukommen hat.

Geschuldet seitens &why ist nur das, was schriftlich oder in Textform zwischen den Parteien vereinbart ist. Umfasst sind insbesondere keine Versionsupdates, Upgrades oder Verlängerungsgebühren von Drittsoftware, die nach Erbringung der Leistungen anfallen. Für diese hat der Kunde aufzukommen. Auch sind Supportleistungen durch &why nach Abnahme von Leistungen nur bei Abschluss eines entsprechenden Vertrags zu erbringen. Es sei denn, es handelt sich um eine Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung.

Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Leistungen und Lieferungen verpflichtet. Teillieferungen sind zulässig, wenn ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich eingeschränkt ist.

Die von &why genannten Termine und Fristen sind nur grobe Schätzungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Alle fest vereinbarten Liefer- und Leistungstermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von &why. Sie beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch &why und verlängern sich vorbehaltlich aller weiteren Rechte um die Zeit, in welcher der Kunde mit seinen Pflichten und Obliegenheiten (Mitwirkung, Informationsübersendung, Zahlung) in Verzug ist. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden führen zu einer entsprechenden Verschiebung von Leistungsterminen.

Alle Ereignisse höherer Gewalt (z. B. globale Internet-Störung, Terroranschlag) und deren Folgen befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der vertraglich übernommenen Leistungspflicht. Dies gilt ebenfalls für solche Umstände bei Lieferanten von &why.

Jeder Beauftragung von &why liegt eine grobe Stundenschätzung zugrunde. Soweit sich bei der Ausführung herausstellen sollte, dass die Stundenschätzung falsch ist, wird &why den Kunden hierauf unverzüglich in Textform hinweisen und nur die von der Vergütung umfassten Stunden plus einen 10%igen Aufschlag leisten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, den Vertrag zu diesem Zeitpunkt zu kündigen und nur die bislang angefallenen Stunden zu vergüten.

Änderungen des Leistungsumfangs müssen von den Parteien schriftlich fest-gehalten werden. Bei der Bestellung eines Standardprodukts (z.B. Webseite im Baukastensystem) werden keine individuellen Anpassungen des vorgegebenen Standards durch &why vorgenommen.




§ 3 Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwert-steuersatz entscheidend.

Fälligkeit tritt zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsdaten bzw. mit Rechnungsstellung ein. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen gem. § 288 BGB berechnet.

Kosten aufgrund falschen Gebrauchs der zur Verfügung gestellten Funktionen, aufgrund über das Vereinbarte hinausgehender Leistungen sowie für Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben sind vom Kunden zu tragen.




§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die vertragsgegenständlichen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im Eigentum von &why. Dies gilt auch für Leistungen, die auf Datenträgern übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien.


§ 5 Mitwirkung des Kunden
Bei Internetauftritten, die kundenspezifische Elemente enthalten, hat der Kunde eine Mitwirkungspflicht. Diese besteht insbesondere in der Anlieferung von geeigneten Unterlagen in digitaler oder gedruckter Form. Ist eine Aufbereitung unter Gestaltungsgesichtspunkten notwendig, so kann entweder der Kunde oder &why Dritte hiermit beauftragen. Die Kosten werden vom Kunden übernommen, wenn vereinbart, erhält der Kunde hierfür die entsprechenden Nutzungsrechte.

Die Mitwirkungspflicht des Kunden umfasst auch die termingerechte Bereitstellung von Informationen, insbesondere Dateien und Dokumenten. Verzögerungen bei der Bereitstellung können zu Terminabänderungen durch &why führen. Soweit &why bereits Leistungen erbracht hat, sind diese als Teilleistungen abrechnungsfähig.

Der Kunde ist selbst für die Aktualität seiner Webseite, Applikationen oder anderer Anwendungen verantwortlich. Soll &why die Aktualisierung umsetzen, bedarf es einer unverzüglichen Mitteilung der neuen Daten durch den Kunden in Textform.

&why behält sich vor, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der tech-nischen Form abzulehnen, wenn hierdurch gegen geltendes Recht verstoßen wird oder der dringende Verdacht hierauf besteht oder die Umsetzung des Auftrags für &why unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

&why ist ein technischer Dienstleister. Die Herstellung der Rechtskonformität einer Internetanwendung, insbesondere auch die Erstellung für die Internetanwendung erforderlicher rechtlicher Dokumente und Darstellung von Informationen ist allein Aufgabe des Kunden.




§ 6 Pflichten des Kunden
Soweit der Kunde selbständig Inhalte innerhalb seiner Internet- anwendungen veröffentlicht, verpflichtet er sich zur Einhaltung des geltenden Rechts. Der Kunde versichert, dass seine Internet-anwendungen im Einklang mit dem geltenden Recht stehen, insbesondere keine pornographischen und gewaltverherrlichenden Inhalte enthalten. Sollten &why Verstöße bekannt werden, behält sich &why das Recht vor, das betreffende Angebot zu sperren.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Internetanwendung so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. &why ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. &why wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.

Der Kunde hat ihm übermittelte Passwörter geheim zu halten und ist bei Verdacht des Missbrauchs durch nicht berechtigte Dritte verpflichtet, &why von diesem Verdacht unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.




§ 7 Nutzungsrechte und Freistellung
&why räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung ein einfaches weltweites zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht hin-sichtlich der an den Leistungen bestehenden Urheber- und sonstigen Leistungsschutzrechte zur Verwendung im Rahmen der Internetanwendung im Internet ein. Kommt Software Dritter zum Einsatz wird ebenfalls nur eine einfache Lizenz zur deren Verwendung, entsprechend der Bedingungen der Software-vertreiber, eingeräumt.

Der Kunde räumt &why an dem von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere Logos, Texte etc., die erforderlichen einfachen weltweiten Nutzungsrechte zur Erbringung der vereinbarten Leistungen ein.

Grundsätzlich dürfen die Leistungen von &why nur für die vertraglich vereinbarten Internetanwendungen zum Einsatz kommen. Eine Verwendung, z.B. für andere Internetauftritte oder eine Unterlizenzierung an verbundene Unternehmen, ist ausdrücklich untersagt. Der Kunde verpflichtet sich, &why bei einem Verstoß hiergegen eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe durch &why bestimmt wird und deren Angemessenheit gerichtlich geprüft werden kann. Kopien der Internetanwendungen dürfen nur in angemessener Zahl zu Sicherungszwecken erstellt werden.

Der Kunde ist der Anbieter seiner Internetanwendung und wird als solcher im Impressum und anderen Dokumenten genannt. Sollte der Kunde von Dritten wegen einer angeblichen auf seiner Internetanwendung basierender Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden, hat er &why unverzüglich darüber in Textform zu unterrichten. &why verzichtet darauf, als Provider, Ersteller oder Urheber der Plattform genannt zu werden. Falls der Kunde einen solchen Hinweis innerhalb der Plattform aufnehmen möchte, wird er den entsprechenden Text mit &why absprechen.

&why übernimmt keine Gewähr bei der Beantragung von Domain-namen. Dies gilt im Besonderen für bestehende Marken-schutzrechte an Firmen oder Produktnamen, die mit dem Domain-namen identisch oder ähnlich sind. Eine Domain wird grundsätzlich auf den Namen des Kunden registriert. &why tritt gegenüber der DENIC oder INTERNIC nur als Vermittler auf. Sollte ein Kunde von einer dritten Person aufgefordert werden, eine Domain freizugeben, ist &why unverzüglich davon in Textform zu unterrichten.

Bei der Erbringung von Leistungen im Bereich Marketing (insbesondere SEO und SEA) ist &why lediglich für die ordnungs-gemäße Erbringung der Leistungen verantwortlich. Der Kunde haftet demgegenüber für die Rechtmäßigkeit der beauftragten Leistung und der hierzu übersendeten Informationen und Dateien, insbesondere, dass diese frei von Rechten Dritter sind.

Der Kunde stellt &why von Ansprüchen Dritter wegen der Nutzung von Domainnamen oder der Verwendung von Kundenmaterialien oder -informationen unter Einschluss der angemessenen Kosten einer Rechtsverfolgung und -verteidigung frei.


§ 8 Abnahme Bei Werkleistungen hat der Kunde eine Abnahme durchzuführen, sobald &why ihm die Leistungen (ggf. auch nur zum Teil) zur Verfügung gestellt hat. Eine Abnahme hat in jedem Fall innerhalb von zwei Wochen nach Zurverfügungstellung der Leistung zu erfolgen.

Die für die Abnahme relevanten Fehlerklassen sind folgende:

Fehlerklasse 1 Das Werk bzw. der Leistungsgegenstand kann nicht genutzt werden. Der Mangel kann nicht mit organisatorischen oder sonstigen wirtschaftlich vertretbaren Hilfsmitteln umgangen werden (betriebsverhindernd).

Fehlerklasse 2:
Die Nutzung des Werks bzw. Leistungsgegenstands weist wesent-liche Funktions- und Nutzungseinschränkungen auf, die eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung erheblich einschränkt. Wesentliche Funktions- bzw. Nutzungsbeschränkungen im Sinne dieser Fehler-kategorie sind die Nichtabbildung von vereinbarten Prozessen oder die Nichtverfügbarkeit von vereinbarten wesentlichen Funktionen. Der Mangel kann mit organisatorischen oder sonstigen wirt-schaftlich vertretbaren Hilfsmitteln zwar umgangen werden, beeinträchtigt aber die Nutzbarkeit und Performance erheblich (wesentlich betriebsbehindernd).

Fehlerklasse 3:
Das Werk bzw. der Leistungsgegenstand weist Fehler auf, die nicht unter Fehlerklasse 1 oder 2 fallen. Es bestehen keine bedeutenden Auswirkungen auf Funktionalität und Nutzbarkeit. Die Nutzung des Werks/Leistungsgegenstands ist nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt (nicht oder unwesentlich betriebsbehindernd).

Fehlerklasse 4:
Kein Geschäftsprozess betroffen, kein Workaround erforderlich; geringfügige/„kosmetische“ bzw. redaktionelle Fehlerbehebung ausreichend.
Mängel, welche unter die Fehlerklasse 3 und/oder 4 fallen, berech-tigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.
Der Kunde ist verpflichtet, &why das Ergebnis der Abnahme umgehend in Textform mitzuteilen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen nur geringfügiger Mängel zu verweigern.
Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde sich nicht innerhalb von vier Wochen nach nachweislicher Zurverfügung-stellung der Leistungen gegenüber &why zu den Leistungen äußert.
Eine Abnahme erfolgt auch dann, wenn der Kunde die Leistungen von &why länger als zwei Wochen für die Öffentlichkeit online gestellt oder die für diese Leistungen gestellte Rechnung von &why bezahlt hat.


§ 9 Gewährleistung
&why stellt die Objekte (Texte, Bilder, Grafiken etc.) für die Internetanwendungen sorgfältig zusammen. Die enthaltenen Objekte können ohne vorherige Ankündigung geändert werden, &why trifft aber keine dahingehende Pflicht.

Mängel der Leistungen hat der Kunde &why umgehend anzuzeigen. Bei Kaufleuten gelten die Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB.

Soweit das Gesetz für die Leistung von &why Gewährleistungsrechte vorsieht, kann der Kunde diese geltend machen.

Grundsätzlich stehen &why drei Nachbesserungsversuche zu.
Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
Die Gewährleistung für Programmierungsleistungen erlischt, soweit der Kunde, an dem der Programmierung zugrunde liegenden Quell- oder Objektcode Änderungen vornimmt.
Gleiches gilt, soweit der Mangel auf einem Einsatz der Internetanwendung auf einer anderen als der vorausgesetzten technischen Umgebung beruht, oder die Internetanwendung durch den Kunden mit der Software Dritter oder anderen Drittprodukten verbunden wird und sich daraus ein Fehler ergibt.


§ 10 Haftung
&why haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die der Vertrag dem Kunden nach seinem Sinn und Zwecke gerade zu gewähren hat oder deren Erfül-lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Falle einer Haftung aufgrund leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt wie auch eine verschuldensunabhängige Haftung nach Gesetz, z. B. nach Produkthaftungsgesetz oder eine vertragliche übernommene Garantiehaftung. Soweit die Haftung von &why ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von &why. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten zudem für alle gesetzlichen (inklusive deliktischen) und vertraglichen Ansprüche, die in Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung, insbesondere auch aus der Verwendung der Leistungen, entstehen.

&why empfiehlt dem Kunden, Sicherheits- und Versions-Updates durchzuführen. &why übernimmt keine Verantwortung für Mängel und Schäden, die auftreten, weil der Kunde nicht die von &why empfohlenen Sicherheitsupdates bzw. Versions-Updates innerhalb des vorgegebenen Long Term Support-Zeitraums für die Systeme installiert.

Hostingleistungen werden nicht durch &why, sondern durch einen dritten Anbieter erbracht. &why stellt für den Kunden lediglich den Kontakt zu diesem Drittanbieter her. Entsprechend schließt der Kunde einen eigenen Vertrag mit dem Hostinganbieter. Folglich übernimmt &why für dessen Leistung keine Haftung.

Gegenüber Forderungen und Ansprüchen von &why kann der Kunde nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen, es sei denn die Ansprüche beruhen auf demselben Rechtsverhältnis und sind rechtlich miteinander verknüpft.


§ 11 Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten sie sich als lückenhaft erweisen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, welche die Vertrags-schließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.

Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen und Gerichts-stand ist München.

Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bun-desrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.